Organisation
Wettkampfleitung, Einsatzleitung (Kampfgerichte), Wettkampfbüro, Stellplatz, Sprecher (Ablauf und Siegerehrung) u. a.
Alle Wettbewerbe werden nach den Regeln der Internationalen Wettkampfregeln
IWR durchgeführt.
Die Kampfrichterordung des DLV bezieht sich auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kampfgerichten und unterscheidet vier Qulifikationsstufen:
Die jeweilige Einstufung setzt die Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen voraus. Kampfrichter müssen wegen des Versicherungsschutzes Mitglied in einem Sportverein sein.
Die jeweils gültigen IWR enthalten für uns Kampgrichteer
Außerdem gilt die Deutsche Leichtathletikordung DLO
Damit ist gewährleistet, dass alle Leichtathletikveranstaltungen auf allen Verbandsebenen nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt werden. Für Veranstaltungen unterhalb der internationalen und auch nationalen Ebene (Landesverband, Region, Kreis) sind alle Regeln abgeleitet aus der IWR. Je nach Anlass hat das Auswirkungen auf die Ausschreibung und u.a. auf den Umfang und die Zusammensetzung der Kampfgerichte.
Kampfrichter sind in ihrem Einsatzbereich verantwortlich für
Leistungen müssen auch deshalb regelgerecht erfasst werden, damit sie in die offizielen Bestenlisten übernommen und Rekorde anerkannt werden können.
Dafür benötigen wir Regelkenntnisse aus der IWR. Sie sind Grundlage unseres Handelms.
Aber auch für unser Verhalten sind wir verantwortlich.
(Kampfrichter mit besonderen Aufgaben, vor allem bei größeren Veranstaltungen)
Obfrau / Obmann
leitet das Kampfgericht, führt den Wettkampf bis zum Abschluss (wenn kein Schiedsrichter im Einsatz ist, unterweist sie/er das Kampfgericht, führt das Gespräch mit den Wettkämpfern, entscheidet Reihefolgenänderungen, evtl. Ersatzversuche).
Bahn
Sprung/Stoß/Wurf
Kampfrichter
Bahn
Sprung/Stoß/Wurf
Gliederung des Kampfgerichts
Zusammensetzung der Kampfgerichte
die Anzahl der Kampfrichter in einem Kampfgericht ist abhängig von der Art der Veranstaltung (Meisterschaften Kreis, Region, Land oder International), von der Disziplin und von den Teilnehmerfeldern.
Ab Landesmeisterschaften aufwärts gilt für technische Disziplinen:
Bei kleineren Veranstaltungen (z.B. Kreismeisterschaften) wird in der Regel kein Schiedsrichter eingesetzt, hier teilen sich Obleute und Einsatzleiter dessen Aufgaben. Sie sind in allen Fällen Ansprechpartner für Wettkämpfer, Trainer, Betreuer, Medienvertreter.
Auch die Anzahl der Bahnrichter für Bahnwettbewerbe wird von der Ausschreibung, dem Zeitplan, den Wettkampfanlagen und den Teilnehmerfeldern abhängig sein:
Handwerkszeug des Kampfrichters
Deutsche Leichtathletikordnung DLO
Angehende Kampfrichter werden sie kaum benötigen, sie sollten aber zuminest wissen, dass es sie gibt und was man darin u.a. findet:
In diesen Abschnitt werden Regeln oder Hinweise behandelt, die in allen Wettbewerben gleich oder ähnlich sind. Sie werden bei den Disziplinen nur dann noch mal erwähnt, wenn sie besonders beachtet werden sollen.
Wettkämpfer dürfen teilnehmen - wenn sie
Nehmen Wettkämpfer trotz Anmeldung und abgegebener Stellplatzkarte nicht am Wettkampf teil, werden sie von allen laufenden und folgenden Wettbewerben der Veranstaltung ausgeschlossen, es sei denn, sie melden sich vor Beginn des Wettbewerbs am Wettkampfplatz (Obmann oder Protokollführer) oder an einer in der Ausschreibung genannte Stelle (z.B. Stellplatz) ab.
Wettkämpfer dürfen während des Wettkampfes keine Hilfe/Unterstützung annehmen (Schrittmachen durch nicht am selben Wettkampf beteiligte Personen, durch überrundete oder zu überrundende Athleten oder durch technisches Gerät jeder Art (außer solchen nach Regel TR6.4.4 erlaubten)) Erlaubt sind notwendige medizinische Untersuchungen und Kommunikation zwischen Wettkämpfern und Trainer in bestimmten Bereichen.
Unterstützung während des Einspringens/Einwerfens durch Trainer/Betreuer ist bei kleineren Veranstaltungen (z.B. Kreis) zulässig und sinnvoll, vor allem in der Jugend U16 und jünger. Bei größeren Verbandsveranstalltungen ist das nur in den festgelegten Bereichen erlaubt.
Was beachten wir beim Aufwärmen, bei Probeversuchen?
Einspringen/Einwerfen erfolgt immer unter Aufsicht des Kampfgerichts, damit die Sicherheit gewährleistet bleibt.
Wir achten darauf, dass für Anlaufmarkierungen Kreide oder andere Mittel, die sich nicht mehr leicht entfernen lassen nicht verwendet werden.
Probeversuche können solange durchgeführt werden, bis der Obmann die Anlage unmittelbar vor Wettkampfbeginn speert. Es liegt in der verantwortung der Wettkämpfer, rechtzeitig mit Probeversuchen zu beginnen, der Wettbewerb beginnt pünktlich. Nach Beginn des Wettkampfes dürfen Anlaufbereich und Anlage nicht mehr für Probeversuche benutzt werden. Auch außerhalb dieser Bereiche dürfen keine Stabhochsprungstäbe und Geräte zu Übungszwecken benutzt werden.
Anlaufmarkierungen bei Sprung erlaubt?
Im Weit-, Drei- und Stabhochsprung neben der Anlaufbahn: Steckpin, Klebeband
Beim Hochsprung: Klebeband im Anlaufbereich; jeweils 1 bis 2 Markierungen erlaubt.
In welcher Reihenfolge wird gestartet?
In der Reihenfolge, wie in der Wettkampfliste aufgeführt.
Ausnahmen davon sind möglich, wenn ein Wettkämpfer für eine andere gleichzeitig stattfindende Wettbewerbe gemeldet ist.
Solche Entscheidungen trifft der Schiedsrichter oder der verantwortliche Obmann, wenn der Schiedsrichter nicht anwesend ist.
Was ist ein Durchgang?
Ein Durchgang umfasst je einen Versuch aller berechtigten Wettkämpfer. Bei Hoch- und Stabhochsprung sind es alle Versuche über eine bestimmte Sprunghöhe. Versäumte Versuche dürfen nicht nachgeholt werden. Außer bei Vertikalsprüngen darf kein Wettkämpfer mehr als einen Versuch in jeden Durchgang haben.
Wie viele Versuche hat ein Wettkämpfer?
In allen technischen Einzel-Wettbewerben (ausgenommen Hoch- und Stabhochsprung), bei denen mehr als 8 Wettkämpfer antreten, hat jeder von ihnen zunächst 3 Versuche.
Den 8 Besten stehen weitere 3 Versuche zu.
Ein Verzicht auf die 3 weiteren Versuche ist möglich, Nachrücken anderer Teilnehmer ist nicht erlaubt.
Die Leistungen aus den ersten 3 Versuchen zählt für die abschließende Platzierung nach allen Versuchen.
Treten 8 oder weniger Wettkämpfer an, haben alle Teilnehmer 6 Versuche, auch wenn die ersten 3 ungültig sind.
Bei Mehrkämpfen: 3 Versuche
Bei vertikalen Sprüngen (Hoch- und Stabhochsprung):
Der Wettkämpfer beginnt bei einer der in der Ausschreibung festgelegten Höhe/Steigerung. Nach 3 aufeinander folgenden Fehlversuchen scheidet er aus.
Wie viel Zeit hat ein Wettkämpfer für einen Versuch?
Der Verantwortliche Kampfrichter (Obfrau/Obmann) gibt das vorher vereinbarte und bekannt gegebene Zeichen für Freigabe der Anlage, z.B. Aufruf, Fahnenzeichen, Zurücktreten von der Anlaufbahn o. ä. Ab dann läuft die Versuchszeit:
Für direkt aufeinanderfolgende Versuche eines Wettkämpfers und für die Endphase gibt es weitere Regelungen.
Läuft eine offizielle große Uhr, die von allen eingesehen werden kann, (in der Regel nur bei großen Veranstaltungen) gilt diese Zeit. Gibt es eine solche Uhr nicht, wird die Zeit von erfahrenen Obleuten überwacht. Kündigt sich eine Zeitüberschreitung an, soll dem Wettkämpfer mit der gelben Fahne gezeigt werden, dass er nur noch 15 Sekunden Zeit hat. Danach ist der Versuch ungültig.
Eine Stoppuhr kann den Obleuten bei der Zeitüberwachung zwar helfen, kann aber nicht als offizielle Grundlage für die Entscheidung “Zeitüberschreitung = ungültig” gelten, sondern kann nur Auslöser für die gelbe Fahne sein.
Faustregel: Kritisch sind abgebrochene Anläufe, in der Jugend U16 und jünger eigentlich nur bei Vertikalsprüngen.
Einsprüche - was ist das?
Ein Wettkämpfer kann Einspruch gegen Entscheidungen des Kampfgerichts oder gegen die Durchführung des Wettkampfs einlegen. Bei wem? Beim Schiedsrichter; wenn kein solcher im Einsatz ist beim Obmann.
Legt ein Wettkämpfer in technischen Wettbewerben sofort nach einem Versuch mündlich Einspruch gegen die Wertung (ungültig) ein, sollte der Versuch gemessen werden. Das ist im Protokoll festzuhalten.
Was ist Qualifikation?
Bei größeren Veranstaltungen werden in technischen Wettbewerben vor dem eigentlichen Wettkampf die Besten zur Begrenzung des Teilnehmerfeldes ermittelt.
Qualifikation: Vorgabe ist eine festgesetzte Qualifikationsleistung. Wer sie erreicht, hat sich für das Finale qualifiziert. Weitere Versuche sind nicht zulässig.
Verlassen des Wettkampfplatzes
In technischen Wettbewerben darf ein Wettkämpfer den Wettkampfplatz während des Wettkampfes nur mit Erlaubnis des Kampfgerichts verlassen.
Was verstehen wir dabei unter Wettkampfplatz? Alle Flächen, auf denen sich die Wettkampfanlage befindet und wo sich die Sportler aufhalten. Da die auf jedem Platz anders ist, wird der verantwortliche Kampfrichter (Schiedsrichter/Obleute) das vor Beginn mit dem Team besprechen und den Wettkämpfern, falls nötig, mitteilen.
Sicherheit am Wettkampfort
Kampfgerichte müssen sich aktiv um Sicherheit aller Beteiligten (Wettkämpfer, Trainer/Betreuer, Kampfrichter, Zuschauer) kümmern. Es gilt die Augen offen zu halten, um Sicherheitsrisiken rechtzeitig zu erkennen. Niemand darf zu Schaden kommen!
Maßnahmen
Bei allen Stoß-/Wurfdisziplinen:
Protokollführung - mehr als schreiben?
Ja. Protokollführer sollten ausgebildete Kampfrichter sein, denn sie
Bei kleineren Veranstalltungen kann auch ein erfahrener Helfer nach entsprechender Einweisung und unter Aufsicht diese Aufgabe teilweise übernehmen.
(Muster Wettkampflisten und Übersicht Protokolleintragungen siehe auch Disziplinen)
Was passiert bei gleicher Leistung?
180.22 IWR
Bei gleichen Leistungen entscheidet die die zweitbeste Leistung der gleich stehenden Wettkämpfer über die bessere Platzierung, falls nötig die drittbeste usw.
Besser platziert ist der Wettkämpfer mit der geringeren Anzahl von Versuchen über die zuletzt übersprungene Höhe; wenn immer noch Gleichstand besteht, zählt die geringer Gesamtzahl an Fehlversuchen, 181.8 IWR
Besteht dann immer noch Gleichstand, werden die betreffenden Wettkämpfer auf den gleichen Platz gesetzt.
Dies gilt in Deutschland auch für den ersten Platz im Hoch- und Stabhochsprung. Bei internationalen Veranstaltungen und bei Einladungssportfesten in Deutschland kann fazu ein Stichkampf durchgeführt werden. 181.9 IWR
Eigene Geräte bei Stoß- und Wurfdisziplinen
Alle Geräte im Wettkampf müssen den Bestimmungen entsprechen.
Persönliche Schutzvorkehrungen der Wettkämpfer
144.2-4, 183.3+8 und 187.4-5 IWR
Und zum Schluss: Anlage aufräumen
Nach Abschluß eines Wettkampfes wird die Anlage vom Kampfgericht aufgeräumt und alle Gerätschaften zusammengestellt. Auch werden Markierungen (Klebeband) entfernt. Gerade Hoch- und Stabhochsprungmatten sind für spielende Kinder sehr attraktiv, aber sie können sich verletzen.
Übersicht der Ausbilungsgänge für Kampfrichter
Die Referenten der Grundlehrgänge und der Lehrgänge zur Fortbildung zum Obmann sollen sich aus dem Kreis der Schiedsrichter rekrutieren. Vor einer Lehrtätigkeit sollen sie jedoch an den Lehrgängen der regionalen Verbände oder des DLV teilgenommen haben.